Welche Internetseiten brauchen ein Impressum? Welche Angaben gehören hinein? Und weshalb ist ein Impressum eigentlich so wichtig? Wir erklären es Ihnen.
Sie suchen im Internet nach einem bestimmten Produkt und landen auf verschiedenen Anbieter- und Shopseiten. Welcher angebotenen Leistung schenken Sie Vertrauen? Welcher Anbieter ist seriös? Um das zu entscheiden, wollen Sie wissen, welche Person oder welches Unternehmen dahintersteckt. Oder?
Und genau das ist der Zweck des Impressums. Es hilft in allen Situationen, in denen Sie wissen wollen, wer für eine Website zuständig ist. Und Ihnen als Anbietenden hilft das Impressum, jedem Nutzer klar zu signalisieren: Hier ist alles seriös, gehen Sie beruhigt ein Rechtsverhältnis mit mir ein.
Es geht also nicht nur darum, mit einem korrekten Impressum hohe Strafen (bis zu 50.000 €!) zu umgehen. Das Impressum ist Ihre Visitenkarte im Internet.
Wer braucht ein Impressum?
Die Impressumspflicht wird im Telemediengesetz § 5 geregelt. Die dort angeführten Informationspflichten gelten für alle „Diensteanbieter“. Das ist im Internet so gut wie jeder, sobald
– eine Internetseite geschäftlichen Zwecken dient,
– auf einer (ggf. auch privaten) Internetseite Werbung geschaltet wird,
– eine Profilseite in sozialen Netzwerken wie Facebook, Xing etc. auch mal gewerblich genutzt wird, z. B. für berufliche Kontaktaufnahmen oder Stellenanzeigen.
Ob die Website tatsächlich schon mal einen Euro eingespielt hat, ist für die Frage der Impressumspflicht irrelevant. Unnötig ist ein Impressum nur auf ausschließlich privat genutzten, werbefreien Websites (Familienchronik, Meine Haustiere oder Ähnliches).
Wo sollte das Impressum platziert werden?
Das ist Ihnen überlassen, aber wichtig ist: Das Impressum muss von jeder einzelnen Seite aus mit nur einem Klick erreichbar sein. Bewährt hat sich der Platz am unteren Ende jeder Webseite. Ob das Impressum und die Datenschutzerklärung auf zwei unterschiedlichen Seiten platziert werden müssen, ist rechtlich umstritten. Gehen Sie doch auf Nummer sicher und splitten es!
Welche Angaben müssen ins Impressum?
Für alle gelten zunächst einmal die gleichen Pflichtangaben:
Der vollständige Name
Ihr Vor- und Nachname oder im Fall eines Unternehmens der Unternehmensname inklusive Rechtsform des Unternehmens sowie Vor- und Nachname des Vertretungsberechtigten
Die Anschrift
Hier reicht kein Postfach! Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort sind Pflicht. Es gibt trotzdem Alternativen, wenn Sie Ihre Adresse nicht öffentlich preisgeben möchten (z. B. wenn Sie im Homeoffice arbeiten und nicht Ihren Wohnsitz angeben wollen). Sie können einen Büroraum oder ggf. eine Impressumsadresse mieten.
E-Mail und Telefon
Es braucht eine Möglichkeit für die schnelle Kontaktaufnahme, in der Regel sind dies E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
Zusätzliche Angaben für Unternehmen
- Umsatzsteuer- oder Wirtschaftssteuer-Identifikationsnummer gehören hier mit rein, sofern vorhanden.
- Registernummer, falls Sie im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister registriert sind.
Spezielle Pflichtangaben:
- Bieten Sie als Online-Anbieter Ihre Ware oder Dienstleistung auch Verbraucherinnen und Verbrauchern an? Dann müssen Sie seit 2016 mit einem Link auf die EU-weit gültige Online -Streitbeilegungsplattform. Notwendig ist auch die Information, ob Sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen. Falls nein, reicht ein kurzer Satz wie: „Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“ Falls ja, nennen Sie die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle mitsamt Kontaktdaten (Anschrift und Website).
- Haben Sie eine zuständige Aufsichtsbehörde? Das gilt z.B. für Makler, Gastronomiebetriebe oder Versicherungen. Dann gehört die Internetseite und die Anschrift der Behörde hierher, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher im Zweifelsfall einen Ansprechpartner haben.
- Üben Sie einen reglementierten Beruf aus, z.B. als Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar etc.? Dann geben Sie die zuständige Kammer sowie ihre Berufsbezeichnung und den Staat an, in dem ihnen die Berufsbezeichnung verliehen worden ist. Außerdem geben Sie die Vorschriften an, die Ihren Beruf regeln, und wo diese nachzulesen sind.
- Bieten Sie journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte an? Dann müssen Sie einen Verantwortlichen mit Namen und Anschrift angeben
Muss ich das Impressum auf meiner Website regelmäßig aktualisieren?
Ja, da sich die Gesetze auch manchmal ändern, sollten Sie immer auf dem Laufenden bleiben und das Impressum bei Bedarf anpassen.
Aktuelle Infos zur Impressumspflicht vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: https://www.bmjv.de/DE/Verbraucherportal/DigitalesTelekommunikation/Impressumspflicht/Impressumspflicht_node.html